F.A.Q. Pflegeimmobilien
Welche Risiken müssen Sie bei der Investition berücksichtigen?
Es gibt keine risikofreie Geldanlage. Jedoch sind die Risiken, verglichen mit anderen Investitionen, überschaubar. Der Betreiber der Einrichtung kann theoretisch in finanzielle Schwierigkeiten geraten, da nicht genügend Appartements vermietet werden konnten. In der Regel wird ein neuer Betreiber gesucht, der die Einrichtung fortführt.
Können Sie das erworbene Pflegeapartment auch selbst nutzen?
Ja. Betreiber bieten ein bevorzugtes Belegungsrecht an. Das gilt aber nicht nur für Sie – das Recht haben auch Ihre Familienangehörigen. Zu beachten ist aber, dass Ihr eigenes Pflegeapartment wahrscheinlich vermietet ist. Eine Kündigung der pflegebedürftigen Person ist nicht möglich. Trennen Sie daher die Immobilie als Kapitalanlage von der potentiellen Selbstnutzung. Entscheiden Sie sich für einen langfristigen und sicheren Vermögensaufbau und spekulieren Sie nicht mit dem Umstand, im Pflegebedarfsfall eine Vorkehrung getroffen zu haben, die Sie selbst nutzen können.
Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?
Jeder Eigentümer bezahlt, bezugnehmend auf die Größe des Appartements, eine Verwaltergebühr und Instandhaltungsrücklage.
Werden die Gemeinschaftsflächen in die Gesamtfläche des eigenen Appartements miteinberechnet?
Ja. Geteilte Immobilien weisen, so das Wohnungseigentumsgesetz, immer zwei Teile auf: So gibt es das Gemeinschaftseigentum (Flure, Treppenhäuser, Gemeinschaftsräume) und das Sondereigentum (Ihr persönliches Pflegeappartement). Sie müssen daher auch eine anteilige Mietvorschreibung für das Gemeinschaftseigentum bezahlen.
Mit welchen Erwerbsnebenkosten müssen Sie rechnen?
Eigentümer müssen einerseits die Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland 3,5 Prozent bis 6,5 Prozent des Kaufpreises) berücksichtigen, andererseits müssen auch die Notar-, Grundbuch- und Gerichtskosten übernommen werden. Jene belaufen sich auf rund 1,5 Prozent bis 2 Prozent des Kaufpreises.
Können Sie die Immobilie auch durch Ihre Hausbank finanzieren lassen?
Bankmitarbeiter haben immer wieder Schwierigkeiten, wenn sie die Immobilie bewerten und danach einen Finanzierungsantrag bearbeiten sollen. Die Gründe sind unterschiedlich. In vielen Fällen hat die Bank natürlich eigene Immobilien, die sie verkaufen möchte; dass Ihnen dann womöglich vom Kauf der Pflegeimmobilie abgeraten wird, ist keine Überraschung. Mitunter kann es auch vorkommen, dass Ihr Bankbetreuer auch nicht das Prinzip nach dem WEG-Gesetz kennt. Die Immobilie kann aber auch derart weit weg von Ihrer Hausbank sein, dass eine gewöhnliche Vor-Ort-Besichtigung nicht möglich ist. Befindet sich Ihre Hausbank in der Nähe der Immobilie und sind die Mitarbeiter mit dem Konzept vertraut, so können Pflegeappartements problemlos finanziert werden. Es gibt heute keine andere Immobilienklasse, die derart sichere Mieterträge mit sich bringt. Zudem weisen Pflegeimmobilien auch eine langfristige Wertstabilität auf. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie sich für eine Finanzierung interessieren!